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Hausordnungen

Die Hausordnungen des SC Geislingen

Der SC Geislingen besitzt und unterhält unterschiedliche Immobilien, Fahrzeuge und Einrichtungen. Diese werden sowohl von Vereinsmitgliedern, als auch von Gästen genutzt.

Für die Nutzung dieser ressourcen gelten spezifische regelungen, die in Form von Hausordnungen formuliert sind und eine Grundlage für die Nutzung dieser Ressourcen sind.

Die Hausordnungen gelten stets in der aktuellen Fassung.

 

Hausordnung
Stand 22.03.2018



AGB & Hausordnung AlbWerk-Arena
Stand 22.03.2018
 
 


Hausordnung Jugendraum
Stand 22.03.2018

 


Hausordnung Sprecherkabine
Stand 22.03.2018
 
 
 

Benutzerordnung Vereinsbus
Stand 22.03.2018
 
 
HygienekonzeptSCG
Hygienekonzept 
Stand 22.07.2020